ALLCARTUNING – RECHTSTEXTE & AGB

Rechtlicher Hinweis zur Softwareoptimierung

Die angebotenen Softwareoptimierungen und Leistungssteigerungen erfolgen ausschließlich auf Kundenwunsch und im Auftrag des Fahrzeughalters. Änderungen an der Motor- oder Getriebesoftware können Auswirkungen auf Betriebserlaubnis, Typisierung, Zulassung und  Versicherungsschutz haben. Nach der Optimierung kann das
Fahrzeug nicht mehr der Serienhomologation entsprechen.

Die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist nur zulässig, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und erforderliche Eintragungen vorgenommen wurden. Für die Einhaltung von KFG, StVO und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen ist ausschließlich der Fahrzeughalter verantwortlich.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Firma Christian Gratzer – Allcartuning / Christian Gratzer KFZ Technik, Hauptstraße 29, 8582 Rosental an der Kainach.

2. Leistungsumfang

Der Betrieb führt Softwareoptimierungen und Anpassungen an Fahrzeugsteuergeräten durch. Die Optimierung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Garantie auf bestimmte Leistungs- oder Verbrauchswerte.

3. Hinweis zu Betriebserlaubnis

Dem Kunden ist bekannt, dass durch Softwareänderungen die Betriebserlaubnis erlöschen kann und eine Eintragungspflicht bestehen kann. Für Eintragung, Typisierung und gesetzeskonforme Nutzung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

4. Motorsport / Export

Bestimmte Softwareanpassungen sind ausschließlich für Motorsport-, Export- oder Offroad-Nutzung bestimmt. Eine Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr darf nur erfolgen, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

5. Haftung

Der Betrieb haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Keine Haftung wird übernommen für Motor-, Getriebe- oder Folgeschäden, erhöhten Verschleiß oder Schäden durch unsachgemäßen Betrieb.

6. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Keine Gewähr besteht für Verschleißteile oder Fahrzeuge mit bereits vorhandenen technischen Mängeln.

7. Fahrzeugzustand

Der Kunde bestätigt, dass sich das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand befindet. Bekannte Mängel sind vor Auftragserteilung mitzuteilen.

8. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Österreich.